Digitale Signatur entfällt 2012


Über jahre hat die Bürokratie in Österreich und der EU-Mitgliedsstaaten dazu geführt, dass die elektronische Rechnungslegung nur in kleinem Rahmen eingesetzt wurde. Jetzt wurde diese Richtlinie von der Europäischen Union geändert und muss bis zum 31.12.2012 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein.

Der Knackpunkt bisher war die Pflicht einer Elektronischen Signatur gemäß diverser staatlicher Gesetze. Kurzum war es einfach zu teuer die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Außerdem muss, was auch weiterhin so bleibt, immer noch der Rechnungsempfänger dieser “Übermittlung auf elektronischem Wege” zustimmen.

Die relevanten Änderungen sind:
“Rechnungen müssen den tatsächlichen Lieferungen und Dienstleistungen entsprechen; daher sollte ihre Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit gewährleistet sein. Innerbetriebliche Steuerungsverfahren können genutzt werden, um verlässliche Prüfpfade zwischen Rechnungen und Lieferungen und Dienstleistungen zu schaffen, wodurch sichergestellt wird, dass die Rechnungen (unabhängig davon, ob es sich um Rechnungen auf Papier oder um elektronische Rechnungen handelt) diese Anforderungen erfüllen.”
sowie
“Die Echtheit und Unversehrtheit von elektronischen Rechnungen lassen sich auch durch Nutzung bestimmter vorhandener Technologien, wie beispielsweise elektronischen Datenaustausch (EDI) und fortgeschrittene elektronische Signaturen, sicherstellen. Da es jedoch auch andere Technologien gibt, sollte den Steuerpflichtigen nicht die Nutzung einer speziellen Technologie der elektronischen Rechnungsstellung vorgeschrieben werden.”

Diese Richtlinie spricht sich speziell für “die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwSt.-Vorschriften für die Rechnungsstellung” aus.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:189:0001:0008:DE:PDF